Seit dem Polen der EU beigetreten ist, haben Sie die Möglichkeit bei Ihrer Krankenkasse Zuschüsse für eine ambulante Vorsorgekur zu beantragen. Bei Genehmigung durch Ihre Krankenkasse erhalten Sie bis zu 13,- €/ Tag für die Reisekosten, Verpflegung und Unterbringung und bis zu 90 % der Behandlungskosten nach Rückreise von der Kur zurück erstattet. Bitte beachten Sie, dass es hierbei deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Kassen gibt.
1. Fordern Sie das notwendige Formular „Anregung einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten gemäß § 23 Absatz 2 SGB V“ bei Ihrer Krankenkasse an.
2. Füllen Sie diese gemeinsam mit Ihrem Hausarzt aus.
3. Reichen Sie das ausgefüllte Formular bei Ihrer Krankenkasse ein.
4. Nach Bewilligung der ambulanten Vorsorgeleistung durch ihre Krankenkasse suchen Sie gemeinsam mit unseren Mitarbeitern die passende Reise für Sie aus und buchen diese.
5. Lassen Sie sich am letzten Behandlungstag die Bestätigung der Behandlungen in deutscher Sprache und die Preise der Kuranwendungen (ausgewiesen in €) geben. (zum Teil kostenpflichtig)
6. Diese Unterlagen und eine Kopie der Buchungsunterlagen von Reiseland Polen GmbH reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein.
7. Die Rückerstattung der genehmigten Beträge erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
2. Füllen Sie diese gemeinsam mit Ihrem Hausarzt aus.
3. Reichen Sie das ausgefüllte Formular bei Ihrer Krankenkasse ein.
4. Nach Bewilligung der ambulanten Vorsorgeleistung durch ihre Krankenkasse suchen Sie gemeinsam mit unseren Mitarbeitern die passende Reise für Sie aus und buchen diese.
5. Lassen Sie sich am letzten Behandlungstag die Bestätigung der Behandlungen in deutscher Sprache und die Preise der Kuranwendungen (ausgewiesen in €) geben. (zum Teil kostenpflichtig)
6. Diese Unterlagen und eine Kopie der Buchungsunterlagen von Reiseland Polen GmbH reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein.
7. Die Rückerstattung der genehmigten Beträge erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen bei der Beratung gern zur Verfügung.