Allgemeine Reisebedingungen

Allgemeine Reisebedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages, Fremdleistungen
1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung, die mündlich, telefonisch, durch E-Mail oder Fax erfolgen kann, bieten Sie dem Reiseveranstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Reiseanmeldung sind Sie 10 Tage gebunden. Den Inhalt des Reisevertrages ergibt sich aus der Buchung des Reisenden und der Buchungsbestätigung vom Reiseveranstalter. Einbezogen in den Reisevertrag sind die Leistungsbeschreibungen und sonstigen Erläuterungen zu den einzelnen Reisen, soweit nicht in Buchung und Buchungsbestätigung ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Ändernde und ergänzende Abreden zu den beschriebenen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Reiseveranstalter und werden erst mit schriftlicher Bestätigung durch den Reiseveranstalter Bestandteil des Reisevertrages.

1.2 Der Reiseanmelder hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhalten Sie eine Reisebestätigung, die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen enthält. Bei Vertragsabschluss im Reisebüro ist diese in Papierform zu übergeben, ansonsten, insbesondere beim elektronischen Kommunikationsverkehr, reicht die Übermittlung auf einem dauerhaften elektronischen Datenträger. Weicht die Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab, ist der Reiseveranstalter an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit der Reiseveranstalter bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und Sie innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklären.

1.4 Die vom Reiseveranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, Zahlungsmodalitäten, einer eventuellen Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Art. 250 § 3 Nrn. 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart wird.

1.5 Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass gemäß §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen werden (Briefe, Telefon, Telefax, E-Mail, SMS, Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Kunden geführt worden; im letztgenannten Fall besteht das Widerrufsrecht nicht.
2. Bezahlung


2.1 Zur Absicherung der Kundengelder hat der Reiseveranstalter eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Den Sicherungsschein erhalten Sie mit den Vertragsunterlagen.

2.2 Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung des Reisepreises in Höhe von i. d. R. 25% des Gesamtpreises zu leisten. Die Kosten für Reiseversicherungen werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig. Der restliche Preis ist bis spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig. Bei Kurzfristbuchungen (ab dem 30. Tag vor Reisebeginn) wird der gesamte Reisepreis sofort fällig.

2.3 Die Gebühren im Falle einer Stornierung (vgl. Ziffer 6) und Bearbeitungs- und Umbuchungs-gebühren (vgl. Ziffer 7) werden jeweils sofort fällig.

2.4 Zahlungen direkt an den Reiseveranstalter Standardmäßig ist die Zahlung des Reisepreises per Überweisung an den Reiseveranstalter vorgesehen. Sie haben auch die Möglichkeit bar in unserem Reisebüro zu bezahlen.

2.5 Zahlungen über die Vertriebsstelle Im Ausnahmefall können sowohl die Anzahlung als auch die Zahlung des Restreisepreises an Ihr Reisebüro oder sonstige Vermittlungsagentur geleistet werden.

2.6 Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlen Sie auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann der Reiseveranstalter von dem jeweiligen Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Der Reiseveranstalter kann bei Rücktritt vom Reisevertrag im Sinne des vorherigen Satzes als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend Ziffer 6.3, verlangen. Wenn Sie Zahlungen trotz Fälligkeit nicht leisten, behält sich der Reiseveranstalter zudem vor, für die zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale von € 7,50 zu erheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.

2.7 Nach Zahlungseingang des Restbetrages/ Gesamtbetrages schicken wir Ihnen bis spätestens 2 Wochen vor Reiseantritt den Reisevoucher zu. Sollte Ihnen dieser nicht bis spätestens 5 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihr Reisebüro oder an den Veranstalter direkt.
3. Leistungs- und Preisänderungen


3.1 Vor Vertragsschluss kann der Reiseveranstalter jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden.

3.2 Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn sich der Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, haben Sie das Recht auf eine Preissenkung, wenn sich die entsprechenden Kosten verringern.

3.3 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen gegenüber dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

3.4 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine unentgeltliche Umbuchung oder einen unentgeltlichen Rücktritt anbieten.

3.5 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrages geworden sind, sind Sie berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter dazu in der Lage ist. Sie haben die Wahl, auf die Mitteilung des Reiseveranstalters zu reagieren oder nicht. Wenn Sie gegenüber dem Reiseveranstalter reagieren, dann können Sie entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihnen eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn Sie gegenüber dem Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagieren, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf müssen Sie in der Erklärung in eindeutiger Weise hingewiesen worden sein.

3.6 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte der Reiseveranstalter für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist Ihnen der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
4. Kinderermäßigungen
Für die Berechnung von Kinderermäßigungen ist das Alter zum Beginn der Reise entscheidend (Reiseantritt, nicht Buchungstermin). Die Höhe der Kinderermäßigungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Bei falschen Altersangaben ist der Reiseveranstalter berechtigt, darauf beruhende Differenzen zum korrekten Reisepreis zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 30,00 € nach zu erheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Bearbeitungskosten bleibt Ihnen unbenommen.
5. Sonderwünsche, Reiseleitung


5.1 Reisebüros und sonstige Vertriebspartner dürfen Sonderwünsche nur entgegennehmen, wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden. Der Reiseveranstalter bemüht sich, Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht ausgeschrieben sind, z. B. benachbarte Zimmer oder Zimmer in bestimmter Lage, nach Möglichkeit zu entsprechen. Reisebüros und sonstige Vertriebspartner sind weder vor noch nach Abschluss des Reisevertrages berechtigt, ohne schriftliche Bestätigung des Reiseveranstalters, von Leistungsbeschreibungen bzw. bereits abgeschlossenen Reiseverträgen abweichende Zusagen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen.

5.2 Sofern Sie einen verbindlichen Leistungsanspruch zu einem Sonderwunsch haben, wie z.B. eine fixe Zimmernummer und dies macht eine verbindliche Bestätigung durch das Hotel notwendig, ergibt sich als Gegenleistungsanspruch des Veranstalters eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 € je verbindlichem Sonderwunsch. Wir müssen darauf hinweisen, dass bei Nichterfüllung des verbindlichen Sonderwunsches (trotz vorheriger Zusage des Hotels) zum Reiseantritt lediglich ein Erstattungsanspruch in Höhe der genannten Bearbeitungsgebühr besteht.

5.3 Die Mitnahme von Haustieren ist nur in den Fällen gestattet, in denen die Leistungsbeschreibung dies ausdrücklich zulässt. Die Mitnahme eines Haustieres ist bei der Buchung anzuzeigen und muss vom Reiseveranstalter bestätigt werden. Die Gebühren für die Zimmerreinigung nach Abreise sind von Ihnen vor Ort zu zahlen.
6. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn/Stornogebühren


6.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von dem Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte schriftlich oder in Textform (E-Mail, Fax) gegenüber dem Veranstalter erfolgen. Falls Sie die Pauschalreise über einen Reisevermittler gebucht haben, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang des Rücktritts bei dem Veranstalter oder Vermittler.

6.2 Treten Sie vor Reisebeginn zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter von Ihnen eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe keine außergewöhnlichen Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Die Rücktrittsgebühren sind in Ziffer 6.3 pauschaliert. Sie bestimmen sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Die nachfolgenden Pauschalen berücksichtigen ferner den Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn. Sie sind auf Ihrem Verlangen vom Reiseveranstalter zu begründen. Ihnen wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei.

6.3 Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, werden Ihnen vom Veranstalter für die getroffenen Reisevorkehrungen und für getätigte Aufwendungen folgende Stornogebühren in Rechnung gestellt:
bis inkl. 31 Tage vor Reiseantritt 25%
ab 30 bis inkl. 25 Tage vor Reiseantritt 40%
ab 24 bis inkl. 18 Tage vor Reiseantritt 50%
ab 17 bis inkl. 10 Tage vor Reiseantritt 60%
ab 9 bis inkl. 4 Tag vor Reiseantritt 80%
ab 3 bis inkl. 1 Tag vor Reiseantritt 90%
bei Nichtantritt der Reise 95%
des Reisepreises.

6.4 Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn Sie sich nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Busabreiseort einfinden oder wenn die Reise wegen nicht vom Reiseveranstalter zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, wie z. B. Personalausweis oder notwendige Visa, nicht angetreten wird.

6.5 Ist der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur teilweisen oder vollständigen Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er diese unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
7. Umbuchung, Ersatzperson


7.1 Auf Ihren Wunsch nimmt der Reiseveranstalter, soweit durchführbar, bis zum 31. Tag vor Reiseantritt Umbuchungen vor. Als Umbuchungen gelten z. B. Änderungen des Reisetermins, der Reisedauer, des Reiseziels, des Abfahrtortes, der Unterkunft oder der Beförderung. Dafür wird eine Bearbeitungsbühr von 30,00 € pro Buchung erhoben. Bei einer Änderung der Beförderung, der Unterkunft oder des Reisetermins wird der Reisepreis auf der Basis der dann geltenden Preise und Bedingungen für die geänderten Leistungen komplett neu berechnet. Bei einer Änderung innerhalb der gebuchten Unterkunft (z. B. Änderung der Verpflegungsart, der Zimmerkategorie oder der Zimmerbelegung des gebuchten Zimmers) wird der Preis für die geänderten Leistungen anhand der Buchung bisher zugrundeliegenden Preise und Bedingungen neu ermittelt. Änderungen nach den oben genannten Fristen sowie Änderungen über den Geltungszeitraum der der Buchung zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung (Ziffer 1.1) hinaus, können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 6.3 bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.

7.2 Innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn können Sie schriftlich erklären, dass ein Dritter in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie dem Reiseveranstalter spätestens sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten anstelle des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte vertragliche Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist der Reiseveranstalter berechtigt, für die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Bearbeitungskosten pauschal 15,00 € zu verlangen. Der Reiseveranstalter hat Ihnen einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. Ihnen bleibt der Nachweis mit dem Eintritt des Dritten nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten unbenommen. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Kosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.
8. Reiseversicherungen
Der Reiseveranstalter empfiehlt den Abschluss eines umfassenden Reiseversicherungs-Pakets, insbesondere inklusive einer (auch jeweils separat zu buchenden) Reiserücktrittskostenversicherung, Reiseabbruchversicherung, sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Reiseveranstalter und sonstigen Vertriebspartnern.
9. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter


9.1 Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Reiseveranstalter vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Reisender in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Der Reiseveranstalter behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Der Reiseveranstalter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.

9.2 Der Reiseveranstalter kann bei Nichterreichen einer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. den vorvertraglichen Informationen und in der Bestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl bis 20 Tage vor Reiseantritt (bei Reisedauer kürzer 7 Tage: bis 7 Tage vor Reiseantritt) von der Reise zurücktreten (Zugang beim Reisenden). Der Reiseveranstalter informiert Sie selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Die Rücktrittserklärung wird Ihnen unverzüglich zugeleitet. Sie erhalten den gezahlten Reisepreis dann unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung zurück.

9.3 Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist; in diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.

9.4 Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten Sie im Internet unter www.auswaertiges-amt.de sowie unter der Telefonnummer (030) 5000-2000.
10. Mängelanzeige, Abhilfe, Minderung, Kündigung


10.1 Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, ist diese vor Ort unverzüglich unserer Reiseleitung oder unseren Mitarbeitern in unserem Reisebüro mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen. Die notwendigen Telefon- und Telefaxnummern sowie E-Mail-Adressen finden Sie in Ihren Reisedokumenten.

10.2 Ist die Reiseleistung mangelhaft, so können Sie Abhilfe verlangen. Erfordert die Abhilfe einen unverhältnismäßigen Aufwand z. B. bei Vorliegen eines objektiven Missverhältnisses zwischen Aufwand und Ergebnis so können Sie Abhilfe nicht beanspruchen. Das gleiche gilt, wenn der Mangel objektiv nicht beseitigt werden kann. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, Abhilfe durch Zurverfügungstellung einer gleichen oder höherwertigen Leistung zu schaffen. Wird der Mangel innerhalb einer von Ihnen zu setzenden, angemessenen Frist nicht beseitigt, obwohl der Reiseveranstalter zur Abhilfe verpflichtet ist, so können Sie selbst Abhilfe schaffen. Die vom Reiseveranstalter angebotene Abhilfe auch in Form einer Ersatzleistung können Sie nur ablehnen, wenn diese für sie unzumutbar ist.

10.3 Ist die Reiseleistung mangelhaft, so können Sie eine Minderung des Reisepreises verlangen. Minderung bedeutet Herabsetzung des Reisepreises in dem Verhältnis, in welchem der Wert der Reiseleistung bei Vertragsabschluss in mangelfreiem Zustand abweicht. Völlig unwesentliche Beeinträchtigungen der Reiseleistung stellen keinen Mangel dar. Ein Minderungsanspruch entfällt, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel der Reiseleistung oder bei deren Nichterreichbarkeit dem Veranstalter anzuzeigen.

10.4 Wird eine Pauschalreise durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, können Sie den Reisevertrag – in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen – kündigen. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe von dem Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behalten Sie, sofern der Vertrag die Beförderung umfasste, den Anspruch auf Rückbeförderung. Sie schulden dem Reiseveranstalter nur den auf die in Anspruch genommenen bzw. zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises.
11. Schadensersatz


11.1 Bei Vorliegen eines Reisemangels können Sie unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Reisemangel ist von Ihnen verschuldet, ist von einem Dritten verschuldet, der weder Leistungserbringer ist noch in anderer Weise an der Erbringung der von dem Pauschalreisevertrag umfassten Reiseleistungen beteiligt ist und für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar oder nicht vermeidbar war oder durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht wurde. Sie können auch eine angemessene Entschädigung in Geld wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt wird.

11.2 Haftungsbeschränkungen Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden nicht schuldhaft herbeigeführt wird.

11.3 Deliktische Schadenersatzansprüche Für alle gegen den Reiseveranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.

11.4 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden ( Ausflüge, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise sind. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

11.5 Die Beteiligung an körperbeanspruchenden Aktivitäten wie Wellness- und Kuranwendungen sowie andere Ferienaktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen, durch Kur- und Wellnessanwendungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet der Reiseveranstalter nur, wenn ihn ein Verschulden trifft. Der Reiseveranstalter empfiehlt den Abschluss einer Unfallversicherung.

11.6 Aufgrund des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Kurgast und Kurarzt und dem Therapiepersonal kann der Veranstalter nicht für eine Falsch- oder Fehlbehandlung verantwortlich gemacht werden, in einem solchen Fall sind die Ansprüche direkt gegen das medizinische Personal zu richten.
12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen


12.1 Der Reiseveranstalter wird Sie über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen zur Erlangung erforderlicher Visa vor Vertragsschluss unterrichten.

12.2 Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Ziffer 10.1 haben Sie selbst die Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen und die erforderlichen Reiseunterlagen mitzuführen, sofern sich der Reiseveranstalter nicht ausdrücklich zu Beschaffung der Visa oder Reiseunterlagen bzw. Bescheinigungen etc. verpflichtet hat. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.

12.3 Entnehmen Sie bitte der vorvertraglichen Information, ob für Ihre Reise ein Reisepass erforderlich ist oder der Personalausweis genügt, und achten Sie bitte darauf, dass Ihr Reisepass oder Ihr Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt. Kinder benötigen eigene Reisedokumente.

12.4 Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern streng gehandhabt. Informieren Sie sich bitte genau und befolgen Sie die Vorschriften unbedingt.
13. Verbraucherstreitbeilegung/OS-Plattform
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bereit. Reiseland Polen GmbH nimmt derzeit nicht an diesem freiwilligen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil. Daher kann auch die OS-Plattform von Ihnen nicht genutzt werden.
14. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle Ihre personenbezogenen Daten werden nach deutschen und europäischen Datenschutzrecht bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: https://www.reiseland-polen.de
15. Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen. Diese Reisebedingungen und Hinweise gelten für
Reiseland Polen GmbH
Bootsweg 4
16303 Schwedt/O.
Handelsregister: Neuruppin HRB 10082 NP
Telefon: 03332-517795
Drucklegung: 30.Juni 2018
Unsere Reisebedingungen sind im Internet abrufbar unter https://www.reiseland-polen.de